Neuester Stand des Förderprozesses
Nachdem an alle Gemeinden der VG Glonn der vorzeitige Maßnahmenbeginn von der Regierung erteilt wurde, kann nun der nächste Schritt eingeleitet werden, nämlich die Unterschrift des Kooperationsvertrags. Dies ist sowohl beim Kooperationsvertrag zum geförderten Ausbau als auch beim Kooperationsvertrag zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der Fall.
Der eigenwirtschaftliche Ausbau erfolgt jedoch nur unter der Bedingung, dass im Zuge der sogenannten Nachfragebündelung mindestens 40% der betroffenen Haushalte einen Anschluss mit schnellem Internet wünschen.
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1.) Bestandsaufnahme
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Gemeinde Bruck will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß der Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessiv abzuarbeiten. Der erste Schritt in diesem Förderprogramm ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Breitband-Versorgung im Gemeindegebiet.. Hierzu wird die aktuelle IST-Versorgungssituation auf einer Karte dargestellt.
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2.) Markterkundung - Bekanntmachung
Die Gemeinde Bruck bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen. Die Frist ist bereits am 10.10.2014 abgelaufen.
Die Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
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VDSL mit mindestens 30 Mbit/s in der Gemeinde Bruck verfügbar
Der Gemeinde Bruck steht ab sofort VDSL zur Verfügung. Downloadraten von mehr als 30 Mbit/s und Uploadraten von bis zu 10 Mbit/s sind nun in den Ortsteilen Alxing, Pienzenau und Bruck möglich.
3.) Markterkundung - Ergebnis
Die Gemeinde Bruck hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes nach Nr. 4.3 ff. BbR vom 13.08.2014 bis zum 10.10.2014 die Markterkundung durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung wird in dem nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.
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4.) Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern Breitbandrichtlinie - BbR) Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR
Fristverlängerung Auswahlverfahren
Die Gemeinde verlängert nochmals aus sachlichen Gründen die Frist für das Auswahlverfahren auf den 26.01.2016, 12:00 Uhr.
Fristverlängerung Auswahlverfahren
Die Gemeinde verlängert nochmals aus sachlichen Gründen die Frist für das Auswahlverfahren auf den 16.02.2016, 12:00 Uhr.
Fristverlängerung Auswahlverfahren
Die Gemeinde verlängert aus sachlichen Gründen nochmals die Frist für das Auswahlverfahren auf den 22.04.2016, 12:00 Uhr. Die Bindefrist des Angebots verlängert sich auf den 30.09.2016
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5.) Auswahlverfahren - Ergebnis
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Gemeinde Bruck definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).
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7.) Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Gemeinde Bruck entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).
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