FAQ (Frequently Asked Questions)


Was muss ich tun wenn ich mein Haus an das Glasfasernetz anschließen lassen will?

Ist es in Ihrem Gebiet möglich, Ihr Haus per FTTH anzuschließen, sind die nachfolgenden Schritte notwendig:

Die Grundvoraussetzung ist der Hausanschlussvertrag zur Verlegung der Glasfaser in das einzelne Haus, dies erfolgt auf Basis von 3 Formularen, die jeweils vom Grundstückseigentümer auszufüllen sind.

1) Nutzungsvereinbarung für lichtwellenleiterbasierende Grundstücks- und Gebäudenetze – Dieses erlaubt der Deutschen Telekom erst die Verlegung eines Glasfasernetzes auf einem Privat-Grundstück und bildet die Basis für den Anschluss des einzelnen Gebäudes.

Download: Nutzungsvereinbarung

2) Auftrag zur Herstellung eines Telekommunikationsnetzes an die Telekom Deutschland GmbH – Dieses ist die konkrete und auch kostenpflichtige Beauftragung zur Verlegung des Glasfasernetzes von der Grundstücksgrenze bis zu einem Übergabepunkt innerhalb des Gebäudes.

Download: Herstellung des Telekommunikationsnetzes

3) SEPA Lastschriftmandat zur Verrechnung der Anschlusskosten auf dem Grundstück gemäß dem obigen Ausbauauftrag.

Download: Lastschriftmandat NVGG

Im nächsten Schritt folgt nun die Wahl des gewünschten Internetanschlusses, hier können Sie zwischen Bandbreiten von 50, 100 und 200 Mbit/s wählen. (Tarife MagentaZuhause M, L und XL). Wichtig zu wissen ist hierbei, dass im Gegensatz zu allen DSL basierenden Diensten bei Glasfaseranschlüssen die jeweiligen Bandbreiten garantiert sind.

Um die verfügbaren Internet-Dienste zügig nutzen zu können, bieten wir die Möglichkeit einen Vorvertrag für den gewünschten Internet-Tarif abzuschließen. Die offizielle Beauftragung, die dann auch mit einem garantierten Bereitstellungstermin verbunden ist, kann erst nach der Fertigstellung aller Baumaßnahmen erfolgen.

 

Anbei finden Sie einen Flyer über mögliche Produkte der Deutschen Telekom:

Download: Produkteübersicht der Deutschen Telekom

Wer ist verantwortlich für die Bereitstellung von leistungfähigen Internetanschlüssen?

Für Bayern, einem Wirtschafts- und Technologie-Standort von globaler Bedeutung, sind hochbitratige Breitbandanschlüsse von absolut strategischem Interesse.

Nur durch eine leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur können im Freistaat die interaktiven Technologien zu Wachstum und Innovationen in allen Wirtschaftszweigen sowie zum sozialen und territorialen Zusammenhalt beitragen.

Nach der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung des Artikels 87 f Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes ist die Leistungserbringung im Bereich der Telekommunikation der privatautonomen Entscheidung der Wirtschaftssubjekte und somit dem Wettbewerb überlassen und keine originäre staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge.

Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten bieten ihre Produkte im Wettbewerb frei an. Jeder Bürger hat die Wahlfreiheit, hier für sich das optimale Angebot zu wählen.

Wer und nach welchen Kriterien wird entschieden, mit welcher Technik das Fördergebiet ausgebaut wird?

Breitbandstrategie der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen ihre Breitbandstrategie vorgestellt. Dort ist festgeschrieben, welche Anschlussgeschwindigkeiten zukünftig in Deutschland flächendeckend gewünscht sind. NICHT geklärt ist darin allerdings, wer die entsprechenden Investitionen tätigt und wie diese auf den jeweiligen Nutzer umgelegt werden. Die Bereitstellung von Internetzugangsdiensten ist seit der Liberalisierung der Telekommunikationsmärkte eine rein privatwirtschaftliche Angelegenheit. Hier regeln Angebot und Nachfrage über den Preis die gewünschte Lösung.

Woher stammen die Daten der IST-Versorgunskarten?

Die ist Versorgungskarten basieren auf dem Breitbandatlas der Bundesregierung. Die Verwendung dieser Darstellungsform ist zwingende Voraussetzung für den Start in das bayerische Breitbandförderprogramm.

Die an den einzelnen Anschlüssen und Straßen konkret verfügbaren Bandbreiten können aufgrund von Ungenauigkeiten in der Darstellung des Breitbandatlas durchaus davon abweichen. Um für den konkreten Einzelfall eine genaue Aussage über die am jeweiligen Anschluss zur Verfügung stehenden Bandbreiten zu erreichen, bitte eine direkte Verfügbarkeitsanfrage über die einzelnen Portale der Anbieter durchführen.

Verfügbarkeit testen.

 

Wo kann ich eine Verfügbarkeitsprüfung durchführen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Informationen zur Verfügbarkeit an Ihrem Anschluss zu erhalten:

Breitbandatlas des Bundes

Die Bundesregierung hat zum Thema Breitband eine interaktive Karte online gestellt, auf dem Sie die bereitgestellten Anschlussgeschwindigkeiten ersehen können. Die Daten dieses Breitbandaltasses beruhen auf den Daten der Netzbetreiber und sind daher immer topaktuell.

Breitbandaltlas

Information über die Webseiten der Telekommunikationsunternehmen
einige Anbieter von Telekommunikationsdiensten bieten auf ihrer Webseite die Möglichkeit an, die Verfügbarkeit an bestimmten Adressen zu prüfen.

Weiterlesen: Wo kann ich eine Verfügbarkeitsprüfung...

Wie kann unsere Kommune gefördert werden?

Jede Kommune, in der Bedarf besteht, kann gefördert werden.
Bedarf bedeutet: hier gibt es noch Gemeindegebiete mit einer aktuellen Versorgung von unter 30Mbit/s im Downstream sowie 2Mbit/s im Upstream.

Ihre Gemeinde muss dazu in das Förderprogramm eintreten und alle erfoderlichen Schritte durchführen. Danach steht dem schnellem Internet mit einer Versorgung von bis zu 100 Mbit/s nichts mehr im Wege.


Ist meine Gemeinde schon im Förderprogramm?

und wenn ja, in welchem Förderschritt?

Alle Informationen, wie weit das Förderprogramm in Rudelzhausen bereits isst, finden Sie hier.

Eine bayernweite Übersicht stellt das bayerische Breitbandzentrum auf der Webseite  www.schnelles-internet-in-bayern.de zur Verfügung


Was ist das bayerische Breitbandzentrum und was tut es?

Das Bayerische Breitbandzentrum ist seit dem 1. Januar 2013 der zentrale Ansprechpartner für alle, die am Breitbandausbau beteiligt sind. Hier erhalten Kommunen, Netzbetreiber, Unternehmen und Bürger alle Informationen rund um das Thema Breitbandnetze. Das Ziel ist der schnelle Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen in Bayern, damit Unternehmen und Bürger des Freistaats Bayern mit Anschlussbandbreiten von mindestens 50 Mbit/s versorgt werden.

Ein Schwerpunkt dabei ist die Unterstützung von Kommunen beim Ausbau ihrer Breitbandnetze, damit die jeweiligen Orte und Ortsteile so schnell wie möglich mit schnellem Internet versorgt werden. Die Hilfe bei der Umsetzung der Anforderungen der neuen Breitbandrichtlinie (BbR) ist dabei die Kernaufgabe. Das Zentrum begleitet Kommunen bei jedem einzelnen Schritt zur Förderung.

Auf der Webiste werden alle wichtigen Infos und Dokumente zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie die Musterdokumente zur Förderung zum Download.

www.schnelles-internet-in-bayern.de


Welche Förderschritte gibt es?

Insgesamt sieht das Bayerische Förderprogramm 9 Förderschritte vor:


  1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
    Erfassung der aktuellen Versorgungslage in einer digitalen Karte
  2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
    Angaben von privaten Netzbetreibern zu geplanten Ausbaumaßnahmen
  3. Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
    Analyse der Versorgung im zukünftigen Netz
  4. Auswahlverfahren - Bekanntmachung
    Auschreibung der Maßnahmen und Auswahl eines Netzbetreibers
  5. Auswahlverfahren - Ergebnis
    Veröffentlichung der Auschreibungs-Ergebnisse
  6. Verfahren bei Bezirksregierung
    Antrag auf Förderung bei der betreffenden Bezirksregierung
  7. Abschluss Kooperationsvertrag
    Überprüfung durch die BNetzA und Fixierung der Maßnahmen
  8. Veröffentlichung Fördersteckbrief
    Veröffentlichung aller relevanter Informationen um die Förderung
  9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung
    und anschließender Beginn des Projekts