Neuester Stand des Förderprozesses

Nachdem an alle Gemeinden der VG Glonn der vorzeitige Maßnahmenbeginn von der Regierung erteilt wurde, kann nun der nächste Schritt eingeleitet werden, nämlich die Unterschrift des Kooperationsvertrags. Dies ist sowohl beim Kooperationsvertrag zum geförderten Ausbau als auch beim Kooperationsvertrag zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der Fall.

Der eigenwirtschaftliche Ausbau erfolgt jedoch nur unter der Bedingung, dass im Zuge der sogenannten Nachfragebündelung mindestens 40% der betroffenen Haushalte einen Anschluss mit schnellem Internet wünschen.

Hier können Sie sich über die Produkte der Deutschen Glasfaser informieren.


Kamerafahrt

Mitte Oktober 2016 hat die Deutsche Glasfaser GmbH Kamerafahrten in der Gemeinde Glonn unternommen, um mit speziellen Geräten die Umgebung sowie den Boden zu untersuchen und so festzustellen, wie mögliche Leitungswege aussehen könnten. Außerdem wurde die genaue Haushaltszahl ermittelt.

Hierbei wurden ausdrücklich keinerlei persönliche Informationen gesammelt, sondern lediglich quantitative Erhebungen betrieben. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Glasfaser GmbH.


1.) Bestandsaufnahme

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Der Markt Glonn will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß der Förderrichtlinie 9 verschiedene Verfahrensschritte sukzessiv abzuarbeiten. Der erste Schritt dient dem Einstieg in das Förderprogramm. Hierzu wird die aktuelle IST-Versorgungssituation im gesamten Gemeindegebiet auf einer Karte dargestellt.

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IST-Versorgungs-Karte / Startgeldnetz Karte


2.) Markterkundung - Bekanntmachung

Der Markt Glonn bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen. Die Frist ist bereits am 10.10.2014 abgelaufen.

Die Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

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IST-Versorgungs-Karte

Markterkundung-Bekanntmachung

Vorabentscheidung zur Markterkundung

Im Rahmen der Markterkundung ist durch die Deutsche Telekom die bestehende Versorgung bestätigt worden. Kein Anbieter bekundete einen weiteren eigenwirtschaftlichen Ausbau.


3.) Markterkundung - Ergebnis

Markt Glonn hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes nach Nr. 4.3 ff. BbR vom 13.08.2014 bis zum 10.10.2014 die Markterkundung durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung wird in dem nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

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4.) Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern Breitbandrichtlinie - BbR) Bekanntmachung gemäß Nr. 5.1 Satz 5 BbR

Fristverlängerung Auswahlverfahren
Die Gemeinde verlängert nochmals aus sachlichen Gründen die Frist für das Auswahlverfahren auf den 26.01.2016, 12:00 Uhr.

Fristverlängerung Auswahlverfahren
Die Gemeinde verlängert nochmals aus sachlichen Gründen die Frist für das Auswahlverfahren auf den 16.02.2016, 12:00 Uhr.

Fristverlängerung Auswahlverfahren
Die Gemeinde verlängert aus sachlichen Gründen nochmals die Frist für das Auswahlverfahren auf den 22.04.2016, 12:00 Uhr. Die Bindefrist des Angebots verlängert sich auf den 30.09.2016

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5.) Auswahlverfahren - Ergebnis

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem vom Markt Glonn definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

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Auswahlverfahren Ergebnis


7.) Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau des Markt Glonn entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

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Stellungnahme zum Kooperationsvertrag