Nach einer eineinhalbjährigen Prüfungs- und Verhandlungsphase hat die Europäische Kommission den Antrag des Freistaats auf eine staatliche Gigabitförderung genehmigt. Auch in Gebieten in denen bereits schnelles Internet mit 30 Mbit/s verfügbar ist soll eine weitere Förderung möglich gemacht werden. Dies teilte am 19.12.2018 Finanzminister Albert Füracker in einer Pressemitteilung mit. Unter den sechs Gemeinden, die im Rahmen des Pilot-Projekts ein Förderverfahren starten dürfen ist auch die Stadt Ebersberg als einzige oberbayerische Kommune.

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1.) Bestandsaufnahme

Die Stadt Ebersberg will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Der erste Schritt in diesem Pilot-Förderprogramm ist eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Breitband-Versorgung im Gemeindegebiet. Hierzu wird die aktuelle IST-Versorgungssituation auf einer Karte dargestellt.

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2.) Markterkundung - Bekanntmachung

Die Stadt Ebersberg bittet die Netzbetreiber nun im Rahmen der Markterkundung um Stellungnahme zu deren eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Den Anbietern wird eine mehrwöchige Äußerungsfrist gewährt, in der sie die Gemeinde über den Stand der Planungen informieren sollen. Die Markterkundung wird in den nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Beide Dokumente können Sie hier herunterladen.

„Bitte beachten Sie die Fristverlängerung des Markterkundungsverfahrens bis 22.03.2019!“

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3.) Markterkundung - Ergebnis

Die Stadt Ebersberg hat im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes nach Nr. 4.3 ff. BbR von 27.10.2017 bis 29.11.2017 die Markterkundung durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung wird in dem nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt.

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4.) Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Auswahlverfahren – einstufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Fördergrundsätze „Pilothafte Förderung in grauen NGA Flecken“ im Freistaat Bayern

Verlängerung Bindefrist
Die im Dokument Bekanntmachung_Auswahlverfahren_Ebersberg.pdf genannte Bindefrist wird verlängert bis zum 31.12.2019. Das Dokument wurde entsprechend angepasst.

Fristverlängerung Auswahlverfahren
Die Frist zur Abgabe der Angebote wurde vom 01.07.2019 auf den 12.08.2019, 11:00 Uhr verlängert. Die Unterlagen zum Auswahlverfahren haben sich nicht verändert.

2019-04-01 Musterkooperationsvertrag Pilotförderung_rein.doc

 


5.) Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes in den von der Stadt Ebersberg definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Fördergrundsätze "Pilothafte Förderung in grauen NGA Flecken" im Freistaat Bayern.

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7.) Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Stadt Ebersberg wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

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Kontakt

Anprechpartner Planungsbüro:

Ledermann GmbH
Untere Hauptstraße 26
85354 Freising
Tel: 08161 / 403350
Fax: 08161 / 4050319

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Ingenieurbüro Ledermann